Patent anmelden
Technische Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Patent schützen lassen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Das Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht, das Ihnen als Inhaberin oder Inhaber das ausschließliche Recht gibt, über Ihre Erfindung zu verfügen. Kein anderer darf ohne Ihre Zustimmung von der patentierten Erfindung Gebrauch machen. Außer in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen darf beispielsweise niemand patentgeschützte Produkte ohne Lizenz herstellen, anbieten, in den Verkehr bringen oder importieren oder patentierte Verfahren anwenden. Dieses Schutzrecht gilt in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren.
Patente können für Erfindungen aus allen Bereichen der Technik erteilt werden, die
Neuheit: Eine Erfindung ist neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die weltweit vor der Anmeldung der betreffenden Erfindung in jeder erdenklichen Weise der Öffentlichkeit zugänglich waren. Dies kann unter anderem durch schriftliche oder mündliche Beschreibungen, Benutzung oder Ausstellung der Fall sein. Zu den schriftlichen Beschreibungen zählen zum Beispiel Bücher, Zeitschriften und Patente. Eine mündliche Beschreibung ist zum Beispiel ein Vortrag auf einer Tagung.
Auch Informationen, die Sie selbst veröffentlicht haben, zählen zum Stand der Technik. Achten Sie als Erfinderin oder Erfinder also stets darauf, Ihre Erfindung vor der Anmeldung geheim zu halten.
Wenn Sie Ihre Erfindung anmelden, müssen Sie sie in den Anmeldungsunterlagen so deutlich und vollständig offenbaren, dass ein Fachmann sie ohne Weiteres ausführen kann. Eine nachträgliche Erweiterung der technischen Information ist nicht zulässig.
Dagegen ist ein Patentschutz nicht möglich unter anderem für:
Wenn Sie eine Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt zum Patent anmelden möchten, müssen Sie eine umfassende Beschreibung der Erfindung vorlegen, die einen Fachmann in die Lage versetzt, Ihre Erfindung nachzuvollziehen und auszuführen.
Kurztext
Ein Patent entsteht nicht automatisch mit der Anmeldung beim DPMA. Erst wenn Ihre Erfindung das gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, kann ein Patent erteilt werden.
Sie können die Erteilung eines Patents schriftlich oder elektronisch beantragen. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
Wenn Sie Ihr Patent elektronisch anmelden möchten:
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Formulare: ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Ansprechpartner
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Zweibrückenstraße 12
80331 München, Landeshauptstadt
Tel:
+49 89 2195-1000
|
Fax:
+49 89 2195-4000
E-Mail:
info[at]dpma.de
Web:
www.dpma.de
Postanschrift:
80297 München, Landeshauptstadt
Öffnungszeiten:
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Dienststelle Jena
|
Fax:
+49 3641 40-5690
E-Mail:
info[at]dpma.de
Web:
www.dpma.de/dpma/kontakt/jena/index.html
Postanschrift:
07748
Öffnungszeiten:
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 bis 14:00 Uhr
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin
Gitschiner Straße 97
10969 Berlin, Stadt
|
Fax:
+49 30 25992-404
E-Mail:
info[at]dpma.de
Web:
www.dpma.de/dpma/kontakt/berlin/index.html
Postanschrift:
10958 Berlin, Stadt
Öffnungszeiten:
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 14:00 Uhr
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Zentraler Kundenservice
Zweibrückenstraße 12
80331 München, Landeshauptstadt
Postanschrift:
80297 München, Landeshauptstadt
Öffnungszeiten:
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr