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Persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) für Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR) beantragen

Für Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR) ist eine persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) notwendig. Diese müssen Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz beantragen.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Personen, für die Eintragungen im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) notwendig sind, benötigen eine persönliche Kennnummer. Das ist die sogenannte Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).

Eine solche SSR-Nummer benötigen insbesondere

  • beruflich exponierte Personen
  • Inhaberinnen und Inhaber von Strahlenpässen

Für jede Person, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen, müssen Sie folgende Informationen angeben:

  • Sozialversicherungsnummer
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsname
  • akademischer Grad (optional)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Kurztext

  • Persönliche Kennnummer für Zwecke des Strahlenschutzregisters Vergabe
  • Für Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR) ist eine persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) nötig.
  • Eine SSR-Nummer benötigen insbesondere

    • beruflich exponierte Personen
    • Inhaberinnen oder Inhaber von Strahlenpässen

  • Für jede Person, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen, müssen Sie folgende Informationen angeben:

    • Sozialversicherungsnummer
    • Familienname
    • Vorname(n)
    • Geburtsname
    • akademischer Grad (optional)
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort

  • Antragstellung: online
  • Kosten: keine
  • Fristen: keine
  • Bearbeitungsdauer: keine, SSR-Nummern werden sofort erzeugt und sind abrufbar
  • zuständig: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

 

Sie können SSR-Nummern ausschließlich elektronisch beantragen:

  • Registrieren Sie sich beim SSR-Portal des Bundesamtes für Strahlenschutz.
  • Nach der Registrierung werden Ihnen Ihre Zugangsdaten für das BfS-Portal an Ihre persönliche E-Mail-Adresse geschickt.
  • Rufen Sie das SSRPortal auf und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
  • Wählen Sie den Bereich "Dateneingabe" an und tragen Sie dort die Informationen der Personen ein, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen wollen. Das ist möglich, indem

    • Sie die Daten eintippen oder
    • die Daten per CSV- oder TXT-Datei einfügen.

  • Klicken Sie auf "Generieren".
  • Sie finden die neu erzeugte(n) SSR-Nummer(n) sowie die zugehörigen Daten nun im Bereich "Datenausgabe".
  • Markieren Sie alle Datensätze, die Sie herunterladen möchten, mit einem Häkchen. Klicken Sie anschließend auf "ZipDatei herunterladen".
  • In der Zip-Datei finden Sie

    • eine Liste der ausgewählten SSR-Nummern als CSV-Datei.
    • für jeden Beschäftigen ein Zertifikat. Sie müssen die Zertifikate den Beschäftigten unverzüglich aushändigen (ausgedruckt oder als PDF-Datei). Die Beschäftigten müssen ihre Zertifikate aufbewahren.

Voraussetzungen

Nur berechtigte Antragstellerinnen oder Antragsteller eines Betriebs dürfen SSR-Nummern beantragen. Berechtigt sind:

  • Strahlenschutzverantwortliche
  • Verpflichtete nach § 131 Absatz 1 oder § 145 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG
  • Verantwortliche nach § 115 Absatz 2 oder § 153 Absatz 1 StrlSchG oder
  • Personen, die von den oben genannten Personen beauftragt sind.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ausgabedateien zu den SSR-Nummern stehen im SSR-Portal 90 Tage nach Beantragung zum Herunterladen zur Verfügung.

Bearbeitungsdauer

Nach Eingabe der benötigten Daten stehen die SSR-Nummern zusammen mit einem SSR-Nummer-Zertifikat sofort zum Herunterladen zur Verfügung.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

 

§ 170 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf möglich.

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 

Ansprechpartner

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Willy-Brandt-Straße 5
38226
Tel: +49 30 18333-0   |   Fax: +49 30 18333-1885
E-Mail: ePost[at]bfs.de
Web: www.bfs.de

Postanschrift:

38201