Rechnungen elektronisch über E-Rechnungseingangsplattformen übermitteln
Rechnungen an öffentliche Auftraggeber können Sie vollständig elektronisch über die E-Rechnungseingangsplattformen des Bundes und der Länder Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen (Stand Juni 2021) übermitteln.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Ihr Unternehmen Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber erbringt, müssen Sie Ihre Rechnungen elektronisch über die E-Rechnungseingangsplattformen einreichen. Das betrifft Rechnungen an die folgenden öffentlichen Auftraggeber:
Folgende Übertragungskanäle können Sie für das Einreichen der elektronischen Rechnung nutzen:
Ihre Rechnungen werden automatisiert auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend werden sie dem öffentlichen Rechnungsempfänger anhand der Leitweg-ID (Behördenspezifische Adressierung) bereitgestellt. Die Leitweg-ID bekommen Sie von Ihrem Auftraggeber, sie muss in der elektronischen Rechnung angegeben werden.
Sie können den Status Ihrer elektronischen Rechnung jederzeit über Ihr Zugangskonto einsehen. Damit Sie Ihre Rechnungen elektronisch einreichen können, müssen diese bestimmte Anforderungen erfüllen:
Seit dem 27.11.2020 sind Sie verpflichtet, Ihre Rechnungen elektronisch zu stellen, wenn Sie Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung auf Bundesebene erbringen.
Davon ausgenommen sind nur Rechnungen, die
Bitte beachten Sie, dass Sie als Rechnungssteller elektronische Rechnungen 10 Jahre lang digital und revisionssicher archivieren müssen.
Die Pflicht, E-Rechnungen entgegenzunehmen und zu verarbeiten, trat für die Bundesländer am 18.04.2020 in Kraft (gegebenenfalls vorher entsprechend der jeweiligen E-Rechnungsverordnung auf Landesebene).
Kurztext
Ihre E-Rechnungen können Sie:
Peppol eDelivery Network ist ein europäisches Transportnetzwerk für den Austausch von Dokumenten mit der öffentlichen Verwaltung (Pan-European Public Procurement OnLine). In jedem Fall müssen Sie sich vorher bei der jeweiligen E-Rechnungseingangsplattform registrieren.
Bei der Registrierung müssen Sie folgende Daten hinterlegen:
Wenn Sie Ihre Rechnungen über die E-Rechnungseingangsplattformen übermitteln möchten:
Folgende Formate sind für rechnungsbegründende Anlagen zulässig:
Wenn Sie Ihre Rechnung manuell über die E-Rechnungseingangsplattformen erstellen, dürfen Sie maximal 200 rechnungsbegründende Anlagen (insgesamt maximal 15 MB) anhängen.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gelten die mit Ihrem Auftraggeber vereinbarten Rechnungsfristen.
Bearbeitungsdauer
Die Entgegennahme, formale Prüfung und Bereitstellung einer elektronischen Rechnung für die adressierte Behörde dauern in der Regel wenige Sekunden.
Die Bearbeitung und fachliche Prüfung sind abhängig vom Rechnungsempfänger.
grundsätzlich kostenlos
aber: Wenn Sie einen Dienstleister mit der Übermittlung von Rechnungen beauftragen, können unter Umständen Kosten für diesen Dienstleister anfallen.
Rechnungsbegründende Unterlagen
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE) der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus
Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH
DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Gemeinsamer Portalverbund für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen
GIZ- Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit
KBV Kassenärztliche Bundesvereinigung
Was sollte ich noch wissen?
Ein Standard für die elektronische Rechnungsstellung ist der Stan-dard XRechnung. Der Standard wurde von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) herausgegeben. Ferner koordiniert die KoSIT die Weiterentwicklung der XRechnung unter Einbezug von Experten aus Bund, Ländern und Kommunen. XRechnung ist eine Konkretisierung (Core Invoice Usage Specification, kurz: CIUS) der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und steht nicht in Konkurrenz zur europäischen Norm.
Ansprechpartner
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Am Propsthof 78a
53121 Bonn, Stadt
Tel:
+49 30 18682-0
|
Fax:
+49 30 18682-3260
E-Mail:
Poststelle[at]bmf.bund.de
Web:
www.bundesfinanzministerium.de
Postanschrift:
Postfach
Postfach 1308
53111
Bonn, Stadt
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt
Tel:
+49 30 18681-0
|
Fax:
+49 30 18681-12926
E-Mail:
poststelle[at]bmi.bund.de
Web:
www.bmi.bund.de/
Support für Onlinezugangsgesetzkonforme Rechnungseingangsplattform
E-Mail:
sendersupport-xrechnung[at]bdr.de
Support-Hotline für Zentrale Rechnungseingangsplattform
Tel:
+49 228 99681-10101
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr