Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" einreichen
Reichen Sie Ihre Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie für ein Vorhaben aus dem Förderprogramm Politische Stiftungen einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, erhalten Sie Ihre Zuwendung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, dem BMZ mitzuteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten werden. Dies beschleunigt die Auszahlung der Fördermittel.
Kurztext
Reichen Sie Ihre Rechtsmittelverzichtserklärung online oder per Post beim BMZ ein.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
): Sie können Ihren Rechtsmittelverzicht nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erklären.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung
Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt
Tel:
+49 228 99535-0
|
Fax:
+49 228 99535-3500
E-Mail:
poststelle[at]bmz.bund.de
Web:
www.bmz.de
Postanschrift:
Postfach
120322
53045
Bonn, Stadt
Öffnungszeiten:
Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr