Schießerlaubnis beantragen
Wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen, müssen Sie grundsätlich vorher eine Erlaubnis beantragen. Ausgenommen sind insbesondere Jäger bei der Jagdausübung und Sportschützen beim Schießen auf genehmigten Schießstätten.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Sie können die Erlaubnis für einen Einzelabschuss oder eine Dauererlaubnis beantragen.
Generell sind Schusswaffen Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.
Sie müssen möglichst im Antrag angeben, wo Sie schießen wollen, zum Beispiel Adresse, Gemarkung. Schießen Sie im Auftrag eines Gehegebetreibers, müssen Sie dessen Erlaubnis/Auftrag vorlegen sowie gegebenenfalls weitere Angaben zum Gehegebetreiber machen.
Sie benötigen keine Erlaubnis zum Schießen mit einer Waffe, wenn Sie
Die Schießerlaubnis kann Ihnen versagt werden, wenn Sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre in Deutschland gewohnt haben.
Um die Schießerlaubnis zu erhalten, müssen Sie
nachweisen.
Wenn Sie ohne waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, kann das einen Straftatbestand verwirklichen.
Kurztext
Waffenbehörde
Zuständige Stelle
Waffenbehörde
Sie müssen die Erlaubnis zum Schießen bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde erteilt Ihnen die Erlaubnis, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen
Sie können auch andere Bedürfnisse angeben, die dann von der zuständigen Behörde geprüft werden.
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Postfach
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24758
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
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Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Ordnung
Fachbereich - Umwelt und Ordnung
Tel:
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Fax:
+49 4331 202-602
E-Mail:
ordnungsamt[at]kreis-rd.de
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Zimmer:
127