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Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen

Der Weitergabe von Meldedaten an Dritte kann gegenüber der Kommune / des Amtes widersprochen werden (Übermittlungssperre).


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):

  • Datenübermittlung an die Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
  • Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.

Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

 

Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.

 

Keine

 

§§ 36 Absatz 2, 42 Absatz 3 Satz 2 und 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz (BMG).

BMG

 

Ansprechpartner

Amt Achterwehr

Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr

Mitarbeiter (Amt Achterwehr)

Frau Sophie-Marie Bernhardi Icon Vcard

Sachbearbeiterin
Einwohnermeldeamt
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Tel: +49 4340/409-122   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: sophie-marie.bernhardi[at]amt-achterwehr.de
Etage: EG   |   Zimmer: 09  

Mitarbeiter (Amt Achterwehr)

Frau Monika Heit Icon Vcard

Einwohnermeldeamt
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Tel: +49 4340/409-121   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage: EG   |   Zimmer: 09  


Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt

Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-555   |   Fax: +49 4340 409-329
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)

Frau Sophie-Marie Bernhardi Icon Vcard

Tel: +49 4340 409-122  
E-Mail: s.bernhardi[at]amt-achterwehr.de
|   Zimmer: 09  

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)

Frau Monika Heit Icon Vcard

Tel: +49 4340 409-123  
E-Mail: m.heit[at]amt-achterwehr.de
|   Zimmer: 17  

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)

Frau Isabell Tietz Icon Vcard

Tel: +49 4340 409-123  
E-Mail: i.tietz[at]amt-achterwehr.de
|   Zimmer: 09  


Einwohnermeldeamt

Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-555   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr

Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt)

Frau Isabell Tietz Icon Vcard

Sachbearbeiterin
Einwohnermeldeamt

Tel: 04340409-123  
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage: EG   |   Zimmer: 10