Übernahme der Arznei- und Verbandmittelkosten bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Wenn Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit behandelt werden müssen, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für Arznei- und Verbandmittel zur Heilbehandlung.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse trägt die Kosten für Arznei- und Verbandmittel, wenn das Ziel der Heilbehandlung damit erreicht werden kann.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist hierfür von Ihnen kein Eigenanteil zu zahlen.
Kurztext
Sollte Ihnen im Zusammenhang mit der Behandlung ein Eigenanteil an Kosten entstanden sein, können Sie diesen bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zurückfordern.
Reichen Sie dazu die Belege bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ein.
Sie können Ihren Eigenanteil an Arznei- und Verbandmittelkosten online oder per Post melden.
Online-Dienst:
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
Nachricht per Post:
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Keine
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Ansprechpartner
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 17430
10117 Berlin, Stadt
Tel:
+49 800 6050404
E-Mail:
info[at]dguv.de
Web:
www.dguv.de
Übersicht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Web:
www.dguv.de/de/bg-uk-lv/index.jsp