Zahlungserleichterung bei der Künstlersozialkasse beantragen
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die aktuelle Forderung der Künstlersozialkasse (KSK) pünktlich zu zahlen, können Sie bei der KSK eine Zahlungserleichterung beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Mit Ihrem Antrag, den Rückstand der Künstlersozialabgabe zu stunden, kann die KSK Ihnen die Zahlung erleichtern. Generell besteht für die KSK die gesetzliche Verpflichtung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben. Üblicherweise erfolgt eine Stundung daher mit monatlichen Teilzahlungen (Ratenzahlung). Ihr Antrag
Die KSK erhebt Zinsen, wenn Ihnen eine Stundung oder Ratenzahlung gewährt wird.
Eine weitere mögliche Erleichterung der Zahlung wäre der teilweise oder vollständige Erlass Ihrer offenen Künstlersozialabgabe. Dies ist jedoch nur unter sehr begrenzten Voraussetzungen möglich.
Kurztext
Sie beantragen bei der KSK eine Zahlungserleichterung.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 1 bis 2 Wochen.
Für Sie fallen keine Kosten an.
§ 76 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
Rechtsbehelf
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Abrechnung der Künstlersozialabgabe entnehmen.
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK)
Gökerstraße 14
26384
Tel:
+49 4421 9734051500
|
Fax:
+49 4421 7543-5050
E-Mail:
abgabe[at]kuenstlersozialkasse.de
Web:
www.kuenstlersozialkasse.de/
Postanschrift:
26380
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter
Gökerstraße 14
26384
Tel:
+49 4421 9289000
E-Mail:
abgabe[at]kuenstlersozialkasse.de
Web:
www.kuenstlersozialkasse.de/
Postanschrift:
26380
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr