Zahlungserleichterung für Versicherte bei der Künstlersozialkasse beantragen
Wenn Sie als Versicherte oder Versicherter mit Ihren Beitragszahlungen in Rückstand geraten sind, können Sie mit der Künstlersozialkasse ein neues Zahlungsziel vereinbaren.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Grundsätzlich ist die Künstlersozialkasse verpflichtet, alle Beitragsforderungen rechtzeitig und vollständig zu erheben.
Sollten Sie mit Ihren Beitragszahlungen in einen Rückstand geraten sein, können Sie bei der Künstlersozialkasse eine Zahlungserleichterung beantragen. Die Art und Laufzeit der Zahlungserleichterung richten sich dabei nach Ihrer individuellen Situation.
Kurztext
Eine Zahlungserleichterung können Sie online oder per Post bei der Künstlersozialkasse beantragen.
Online-Antrag:
Antrag per Post:
Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Mitteilung per Post.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Unterlagen erforderlich sind, ist abhängig von der Art und der Laufzeit der Zahlungserleichterung.
Wenn Sie eine Ratenzahlung oder Stundung mit kurzer Laufzeit beantragen:
Wenn Sie eine Ratenzahlung oder Stundung mit längerer Laufzeit oder eine andere Zahlungserleichterung beantragen:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Tel:
+49 4421 9289000
E-Mail:
poststelle[at]kuenstlersozialkasse.de-mail.de
Web:
www.kuenstlersozialkasse.de/
Postanschrift:
26380
Öffnungszeiten:
Service-Center (Hotline):
Montag 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 16:00 Uhr
Besuche sind nach Terminvergabe möglich.