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Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Westensee  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Westensee
Gremium: Gemeindevertretung Westensee
Datum: Di, 09.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:48 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Westensee
Ort: Schulweg 7, 24259 Westensee

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 1.1  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung      
Ö 1.2  
Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2.1  
Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten      
Ö 3  
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 03.08.2021  
SI/2021/171/0050  
     
   
Ö 3.1  
Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5.1  
Bericht der Ausschussvorsitzenden      
Ö 5.2  
Bericht aus dem Amt - Rolf-Dieter Carstensen -      
Ö 6  
Straßenlampe mit Solarpanel in Wrohe L255, Einmündung Dorfstraße - Bushaltestelle Schulwegsicherung -      
Ö 7  
Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 92 Gemeindeordnung  
Enthält Anlagen
2021/171/0076  
Ö 8  
Fortschreibung des Kooperationsvertrages der Fördekooperation Kiel und Umland (zuvor Förderegion)  
Enthält Anlagen
2021/171/0078  
Ö 9  
1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021  
Enthält Anlagen
2021/171/0079-01  
Ö 10  
Neubau Kindertageseinrichtung - Finanzierung  
Enthält Anlagen
2021/171/0080  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen bzw. die Gemeindevertretung beschließt, die voraussichtlichen Kosten der Errichtung eines Neubaus im Bereich des Bürgerhauses zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Westensee in Höhe von derzeit rund 760.000 Euro wie folgt (vor-)zufinanzieren:

  1. Aus dem Programm BEG Kommunen –Kredit 264 werden bei der KfW-Bank Kredit- und Zuschussmittel (KfW 55) in maximaler Höhe beantragt; die Laufzeit des Kreditvertrages soll mit 20 Jahren (Zinsbindung 10 Jahre) ohne tilgungsfreie Anlaufzeit vereinbart werden.
  2. Die erforderliche Restfinanzierung erfolgt durch Aufnahme eines Kommunaldarlehens mit einer Laufzeit und gleichlaufender Zinsbindung über 30 Jahre.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Anträge umgehend bei der KfW zu stellen und nach Abrechnung der Baumaßnahme die erforderliche Restkreditaufnahme nach Abforderung aktueller Angebote bei mindestens drei Kreditinstituten beim dann zinsgünstigsten Kreditinstitut vorzunehmen.

 

 

   
    12.10.2021 - Finanzausschuss der Gemeinde Westensee
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die voraussichtlichen Kosten der Errichtung eines Neubaus im Bereich des Bürgerhauses zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Westensee in Höhe von derzeit rund 760.000 Euro wie folgt (vor-) zu finanzieren:

 

  1. Aus dem Programm BEG Kommunen Kredit 264 werden bei der KfW-Bank Kredit- und Zuschussmittel (KfW 55) in maximaler Höhe beantragt; die Laufzeit des Kreditvertrages soll mit 20 Jahren (Zinsbindung 10 Jahre) ohne tilgungsfreie Anlaufzeit vereinbart werden.
  1. Die erforderliche Restfinanzierung erfolgt durch Aufnahme eines Kommunaldarlehens mit einer Laufzeit und gleichlaufender Zinsbindung über 30 Jahre.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Anträge umgehend bei der KfW zu stellen und nach Abrechnung der Baumaßnahme die erforderliche Restkreditaufnahme nach Abforderung aktueller Angebote bei mindestens drei Kreditinstituten beim dann zinsgünstigsten Kreditinstitut vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  5
Nein Stimmen  0
Enthaltungen  0

   
    09.11.2021 - Gemeindevertretung Westensee
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die voraussichtlichen Kosten der Errichtung eines Neubaus im Bereich des Bürgerhauses zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Westensee in Höhe von derzeit rund 760.000 Euro wie folgt (vor-)zufinanzieren:

  1. Aus dem Programm BEG Kommunen Kredit 264 werden bei der KfW-Bank Kredit- und Zuschussmittel (KfW 55) in maximaler Höhe beantragt; die Laufzeit des Kreditvertrages soll mit 20 Jahren (Zinsbindung 10 Jahre) ohne tilgungsfreie Anlaufzeit vereinbart werden.
  2. Die erforderliche Restfinanzierung erfolgt durch Aufnahme eines Kommunaldarlehens mit einer Laufzeit und gleichlaufender Zinsbindung über 30 Jahre.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Anträge umgehend bei der KfW zu stellen und nach Abrechnung der Baumaßnahme die erforderliche Restkreditaufnahme nach Abforderung aktueller Angebote bei mindestens drei Kreditinstituten beim dann zinsgünstigsten Kreditinstitut vorzunehmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  12
Nein Stimmen  0
Enthaltungen  0

Ö 11  
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Beseitigung des Niederschlagswassers in der Gemeinde Westensee (Abgabensatzung Niederschlagswasser) vom 15.12.2014  
Enthält Anlagen
2021/171/0081  
Ö 12  
Verschiedenes      
Ö 13  
Schließung der öffentlichen Sitzung      
N 14     Bestattungswald Gut Bossee - Grundsatzbeschluss zur Trägerschaft      
N 15     Schließung der nichtöffentlichen Sitzung