Bürgerinformationssystem
Auszug - Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus der Verpachtung des Jagdrechts (Jagdpachten)
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Nach kurzer Erläuterung durch GV Schlerff erfolgt folgende Beschlussfassung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass alle bestehenden Jagdpachtverträge zum nächstmöglichen Termin (frühestens ab dem 01.01.2023) dahingehend anzupassen sind, dass zusätzlich zur vereinbarten Jagdpacht die gesetzliche Umsatzsteuer an die Gemeinde zu zahlen ist. Soweit geboten, sind die jeweiligen Jagdpachten im Rahmen der Anpassung neu auszuschreiben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja Stimmen 9
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0