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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2022/001/0135-01  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Achterwehr für das Haushaltsjahr 2023
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/001/0135
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Achterwehr Entscheidung
13.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Achterwehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2023 nebst Anlagen als Satzung zu beschließen.


Sachverhalt:

Nach § 77 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Entsprechend der maßgeblichen Regelungen der Gemeindeordnung (§ 78ff GO) sowie der ergänzenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO Doppik) wurden unter Berücksichtigung des Haushaltserlasses des Innenministeriums SH sowie die für die Gemeinde geltenden, maßgeblichen finanzielle Eckwerte seitens der Verwaltung die anliegenden Entwürfe eines Ergebnis- und eines Finanzplanes für das Jahr 2023 erarbeitet, deren Ergebnisse in dem anliegenden Entwurf einer Haushaltssatzung ausgewiesen sind.

 

Gegenüber den Planwerten der Vorjahre ergeben sich insbesondere die in der beigefügten Übersicht mit den anzupassenden Haushaltsansätzen aufgeführten Änderungen. Im Rahmen der Finanzausschusssitzung am 30.11.2022 wurde noch nachstehende Änderungen aufgenommen:

- Sportplatz Achterwehr: Mittelbereitstellung für das Aufstellen von Outdoorspielgeräten in Höhe von 20.000 Euro sowie Ausweisung von Einnahmen aus Fördermitteln in Höhe von 16.000 Euro

- Niederschlagswasserbeseitigung: Anhebung der beiden Ausgabeansätze Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen und Unterhaltung um jeweils 55.000 Euro mit entsprechend erhöhter Kreditaufnahmen zur Refinanzierung des investiven Anteils um ebenfalls 55.000 Euro

 

Insgesamt ergibt sich aus dem Planentwurf in der Ergebnisplanung ein Defizit in Höhe von 319.600 Euro sowie in der Finanzplanung ein Fehlbetrag in Höhe 277.600 Euro.

 

Neben den Festsetzungen der Gesamtbeträge von Einnahmen und Ausgaben im Bereich des Ergebnis- sowie des Finanzplans werden über den Entwurf der Haushaltssatzung festgesetzt:

- Der Höchstbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 105.000,00 Euro.

- Die Anzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 11,07 Stellen.

- Hebesätze für die Realsteuern auf 370 (Grundsteuer A), 390 (Grundsteuer B) und 370 (Gewerbesteuer).

 

Aufgrund der veranschlagten Kreditaufnahme bedarf die Haushaltssatzung einer Genehmigung nach § 85 GO der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht

 

 

.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss über die Haushaltssatzung hat zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen; diese ergeben sich erst durch die Umsetzung des Haushaltes durch die/die Bürgermeisterin/Bürgermeister sowie die Verwaltung.

Entsprechend der Ausweisungen ergibt sich bei planmäßigem Verlauf des Haushaltsjahres im Ergebnisplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 319.600,00 Euro; im Finanzplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 277.600 Euro, so dass zum 31.12.2026 die liquiden Mittel der Gemeinde einen Stand von 807.290,91 Euro ausweisen würden (voraussichtlicher Stand gem. 2. Nachtragsplan zum 31.12.2022: 1.084.890,91 Euro).


Anlage/n:

-Liste der Änderungen im Haushalt 2023 zum HH 2022 (Entwurf GC)

-Entwurf der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Achterwehr mit Vorbericht und Anlagen

-Entwurf des Ergebnis-, Finanz- und Produktplanes 2023 der Gemeinde Achterwehr (Stand 07.12.2022 Entwurf GV)

)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungen Ansätze HH 2023 Achterwehr Entwurf GV (684 KB)    
Anlage 2 2 Haushaltssatzung 2023 Gemeinde Achterwehr mit Vorbericht und Anlagen (1337 KB)    
Anlage 3 3 Haushaltsplan 2023 Achterwehr Ergebnis- Finanz- Produktplan (Entwurf GV) (647 KB)