Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse: Löschung von Eintragungen
Wenn Sie Ihren Eintrag in der Handwerksrolle oder in dem Verzeichnis der Inhaber/innen von Betrieben eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes der Handwerkskammer löschen lassen wollen (zum Beispiel wegen Aufgabe des Betriebes), müssen Sie dies bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Gleiches gilt, wenn Sie Ihren Betrieb in einen anderen Handwerkskammer-Bezirk verlegen.
Eine Löschung kann außerdem von Amts wegen erfolgen, wenn die Voraussetzungen für eine weitere Eintragung nicht mehr vorliegen.
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.
Das entsprechende Formular erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-8650
|
Fax:
+49 431 988-6161111
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Handwerkskammer Flensburg
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Tel:
0049461 866-0
|
Fax:
0049461 866-110
E-Mail:
info[at]hwk-flensburg.de