Beschluss: Die Gemeindevertretung Melsdorf beschließt, die Straße „Otto-Flath-Straße“, bestehend aus Teilstücken aus den Flurstücken 486 & 497, Flur 4, Gemarkung Melsdorf ( im Lageplan gelb markiert) gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25. November 2003, zuletzt geändert durch LVO v. 16.01.2019, GVOBl. S. 30, für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Gemeindevertretung beschließt ferner, die Straße „Otto-Flath-Straße“ als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 3a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25. November 2003 einzustufen.
Lageplan
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür
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