Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der Anpassung der Finanzierungsvereinbarung für die Kindertageseinrichtung Ottendorf mit dem Träger eine stufige Anpassung der Elternbeiträge zu den Verpflegungskosten mit Wirkung ab dem 01.08.2021 wie folgt vorzusehen: Ab 01.08.2021 Kostendeckung 70 % Ab 01.01.2022 Kostendeckung 80 % Ab 01.01.2023 Kostendeckung 90 % Ab 01.01.2024 Kostendeckung 100 % Eine entsprechende Festsetzung der von den Eltern zu zahlenden Verpflegungskostenbeiträge durch den Träger wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür.
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